{"id":1215,"date":"2014-04-02T18:58:48","date_gmt":"2014-04-02T16:58:48","guid":{"rendered":"http:\/\/martin-benninghoff.de\/?p=1215"},"modified":"2014-04-02T18:58:48","modified_gmt":"2014-04-02T16:58:48","slug":"weg-mit-den-kultur-rabatten","status":"publish","type":"post","link":"http:\/\/martin-benninghoff.de\/?p=1215","title":{"rendered":"Weg mit den Kultur-Rabatten"},"content":{"rendered":"<p>Neue Kolumne bei <a href=\"http:\/\/www.opinion-club.com\/2014\/04\/weg-mit-den-kultur-rabatten\/\">&#8222;Opinion Club&#8220;<\/a> (02.04.2014)<\/p>\n<p><strong><i>Nur keine Aufregung im Fall Jolin S.: Der M\u00f6rder ist ja schuldig gesprochen worden, und von einer fl\u00e4chendeckenden Milde bei \u201eEhrenmorden\u201c kann keine Rede sein. Trotzdem: Kulturelle Argumente geh\u00f6ren nicht in die Rechtsprechung<\/i><\/strong><\/p>\n<p>Von Martin Benninghoff<\/p>\n<p>Stellen Sie sich folgende Situation vor: Ein Mann um die 60 wohnt seit seiner Geburt in einem gottverlassenen Eifeldorf. Stets ist er nur schlecht \u00fcber die Runden gekommen, und selbst die Bauern und Nachbarn halten ihn im Grunde f\u00fcr einen hoffnungslosen Dorfdeppen, der manchmal aber ganz n\u00fctzliche Arbeiten \u00fcbernimmt. Dieser Mann, frei von h\u00f6herer Bildung oder Blicken \u00fcber den Zaun seiner kleinen Kate, hat seine Minderwertigkeitskomplexe ein Leben lang durch die strenge katholische Moralwelt seines Vaters bek\u00e4mpft. Um sich als Mann zu f\u00fchlen, hat er sein rigoroses Wertesystem durchs Leben mitgeschleppt, das von M\u00e4nnlichkeit erz\u00e4hlt, von dicken Autos und Jagderfolgen. Klar, dass nur wer Fleisch isst, ein echter Mann sein kann. Klar, dass nur wer Frauen liebt, ein echter Mann ist.<\/p>\n<p>Und nun entpuppt sich sein einziger Sohn als schwul. Als dieser es wagt, seinen Freund ein Mal in das winzige Eifelnest mitzubringen, brennen dem Vater die Sicherungen durch. Mit einem Spaten erschl\u00e4gt er am folgenden Tag den Sohn und den Freund noch gleich mit. Er, der sich ein Leben f\u00fcr einen stolzen Eifler h\u00e4lt, opfert den Nachwuchs zur Wiederherstellung seines eigenen Stolzes.<\/p>\n<p>Fiktiv? Ja, hoffentlich. Aber spielen wir das Spiel kurz weiter: Der Vater wird vom Landgericht wegen Mordes verurteilt. 15 Jahre Haft bekommt er aufgebrummt, von einer besonderen Schwere der Schuld aber k\u00f6nne keine Rede sein. Der Mann habe sich in einer \u201eZwangslage wegen seiner religi\u00f6sen und kulturellen Herkunft\u201c befunden. Und die sehe Homosexuelle nun mal lieber auf dem Scheiterhaufen als am Wohnzimmertisch.<\/p>\n<p>Klingt unglaublich, oder? Da w\u00fcrden Sie doch sagen: Nein, das geht nicht. Darauf kann das Gericht keine R\u00fccksicht nehmen. Oder?<\/p>\n<p>Richtig, darauf sollte in der Tat kein Gericht in Deutschland R\u00fccksicht nehmen. Und doch ist es vor einigen Tagen geschehen, wenn auch in einem ganz anderen Fall: Ein Deutsch-Afghane sticht drei Mal auf seine schwangere Ex-Freundin ein, t\u00f6tet sie und das Baby im Mutterleib. Der M\u00f6rder wird vom Landgericht Wiesbaden f\u00fcr schuldig befunden, bekommt eine lebenslange Haftstrafe verpasst. Eine besondere Schwere der Tat\u00a0 aber wird nicht festgestellt \u2013 weil sich der T\u00e4ter \u201eaufgrund seiner kulturellen und religi\u00f6sen Herkunft in einer Zwangslage befunden\u201c haben soll. Das hei\u00dft im Klartext, der M\u00f6rder kann den Knast nach der Strafverb\u00fc\u00dfung voraussichtlich verlassen.<\/p>\n<p>Vorneweg: Von einem \u201eIslam-Rabatt\u201c, wie die Bild-Zeitung irrlichternd titelte, kann keine Rede sein. Der Mann ist ja schuldig gesprochen worden. Die Frage aber ist, darf ein angeblicher kultureller Hintergrund in der Rechtsprechung \u00fcberhaupt eine Rolle spielen?<\/p>\n<p>Es gibt dazu bereits Grundsatzurteile beim Bundesgerichtshof (BGH). Dieser hat zum Beispiel in einem Urteil von 2004 erkl\u00e4rt, dass \u201eEhrenmorde\u201c im Grundsatz als Mord aus niedrigen Beweggr\u00fcnden einzuordnen sind, weil die T\u00f6tung eines Menschen zur Wiederherstellung angeblicher Ehre sittlich auf tiefster Stufe steht. Bei ausl\u00e4ndischen T\u00e4tern, so der BGH in einem anderen Urteil von 2002, k\u00f6nne ausnahmsweise eine Verurteilung nur wegen Totschlags in Betracht kommen. Allerdings nur dann, wenn der T\u00e4ter zur Tatzeit noch so \u00fcberm\u00e4\u00dfig stark in fremden Wertvorstellungen verwurzelt ist, dass ihm die Missachtung seiner Tat im hiesigen Rechtssystem nicht bewusst sei.<\/p>\n<p>Das ist bei einem Deutschen mit afghanischen Hintergrund nun wahrlich nicht anzunehmen. Aber selbst wenn: Es w\u00e4re kaum in Ordnung, dem T\u00e4ter seine Abstammung \u2013 wie auch immer \u2013 in Rechnung zu stellen.<\/p>\n<p>Man w\u00fcrde in diesem Fall annehmen, dass die Herkunft automatisch etwas aussagt \u00fcber die Werte und die Geisteshaltung, die das menschliche Handeln bestimmen. Ein schwaches Konstrukt, auf das sich die Rechtsprechung da st\u00fctzt: Afghanistan gleich Ehrenmord, der Migrationshintergrund als Sicherheitsrisiko? Und Eifel gleich Hinterw\u00e4ldler? Das wird wohl auch keiner ernsthaft behaupten wollen.<\/p>\n<p>Kultur und Religion sind ohnehin enorm schwammige Begriffe. Ein T\u00e4ter, der aus Afghanistan stammt, sein ganzes Leben aber in Deutschland verbringt: Welche Herkunft, welche Religion, welche Pr\u00e4gung hat er? Ist sein Hass auf seine Ex-Freundin, die das ungeborene Kind nicht abtreiben wollte, etwa durch den Islam bedingt? Durch eine Religion, die von Liberal bis Fundamentalisch so ziemlich alle Aggregatzust\u00e4nde kennt \u2013 wie alle Religionen? Und haben diejenigen, die ihre Verirrungen mit dem Islam erkl\u00e4ren, schon einmal in ihrem Leben in den Koran geschaut? Oder wissen sie gar, wie man jahrtausendealte Schriften wie den Koran und die Bibel vernunftgem\u00e4\u00df interpretiert?<\/p>\n<p>Besonders wackelig ist das Argument Kultur: Meine Gro\u00dfeltern w\u00e4ren wenig begeistert gewesen, wenn sie noch sehen k\u00f6nnten, dass junge M\u00fctter schon wenige Wochen nach der Geburt ihres Kindes wieder arbeiten gehen. Und mein Opa h\u00e4tte es bestimmt gar nicht gut gefunden, wenn einer seiner Enkel schwul w\u00e4re. Die Kultur und die Herkunft meiner Gro\u00dfeltern gr\u00fcndeten in deren Sozialisation vor zig Jahrzehnten, als die Gesellschaft insgesamt autorit\u00e4rer war und anderen Regeln folgte. Von regionalen Unterschieden zwischen Stadt und Land ganz zu Schweigen. Ja, bitte sch\u00f6n, sollen wir das nun bei greisen Straft\u00e4tern in Rechnung stellen? Und ihnen zugleich die M\u00f6glichkeit, sich zu \u00e4ndern, von Anfang an absprechen?<\/p>\n<p><strong>Martin Benninghoff, <\/strong><em>Journalist und Redakteur von \u201eG\u00fcnther Jauch\u201c in Berlin, ist Co-Autor des Buches \u201eAufstand der Kopftuchm\u00e4dchen\u201c, das sich mit der Reform des Islam und der Integration in Europa besch\u00e4ftigt. Seine OC-Kolumne MyGration erscheint jeden zweiten Mittwoch.<\/em><\/p>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>Neue Kolumne bei &#8222;Opinion Club&#8220; (02.04.2014) Nur keine Aufregung im Fall Jolin S.: Der M\u00f6rder ist ja schuldig gesprochen worden, und von einer fl\u00e4chendeckenden Milde bei \u201eEhrenmorden\u201c kann keine Rede sein. 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