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Seehofers Wortgeklingel

Die Unionsparteien fürchten die kommenden Landtagswahlen. Darum führen Seehofer und Co eine Kampagne, um ihre Stammwählerschaft und die potentiellen Wähler am rechten Rand an sich zu binden. Vielleicht macht sich mal jemand Gedanken darüber, ob und wie ein Bekenntnis zu den grundlegenden Werten in Deutschland in eine Verfassung geschrieben werden soll – und wie dies dann in konkrete Gesetze gegossen werden soll. Es ist doch lächerlich, dass viele Medien Seehofer dieses Geklirre durchgehen lassen. Soweit ich weiß beinhaltet die bayerische Verfassung ohnehin schon eine allgemeine Treuepflicht gegenüber Volk und Verfassung. Und auch das Grundgesetz sowie die daraus abgeleiteten Gesetze verfügen über genügend Möglichkeiten der Sanktionierung von Verfassungsbrüchen. Das Wortgeklingel Seehofers ist nicht mehr als Wahlkampfgepolter für die Wahlen in Sachsen-Anhalt, Rheinland-Pfalz und Baden Württemberg sowie der Versuch, die eigene Partei nach der Guttenberg-Affäre wieder auf Kurs zu bringen.
Kann man ihm ja nicht verdenken, dem Seehofer. Muss das aber einmal mehr auf dem Rücken von Zuwanderern geschehen? Hat Bayern nicht mehr zu bieten?
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Erst kündigte CSU-Chef Seehofer an, die Pflicht zum Deutschlernen in die bayerische Verfassung zu schreiben, jetzt machen die Regierungsfraktionen in Berlin Druck: Zuwanderer sollen nur bleiben dürfen, wenn sie einen Deutschtest bestehen.

Integration und Zuwanderung, diese Themen haben Konjunktur. Es war Innenminister Hans-Peter Friedrich (CSU), der schon knapp zwei Stunden nach Amtsantritt Abendland und Islam voneinander abgrenzte. Und sein Parteivorsitzender Horst Seehofer kündigte beim politischen Aschermittwoch in Passau gar eine Änderung der bayerischen Verfassung an.

Wenn er dafür eine Zweidrittel-Mehrheit im Landtag findet und die Unterstützung der Bayern in einer Volksabstimmung gewinnt, dann will Seehofer ein Bekenntnis zur deutschen Sprache und grundlegenden Werten in die Verfassung hineinschreiben.

Heißt konkret: Von Ausländern müsse in Deutschland verlangt werden können, „sich zu unserer Werteordnung zu bekennen und als erstes die deutsche Sprache zu lernen“, so Seehofer in Passau. Staatliche Behörden sollten Integration dann in Zukunft „nicht nur fördern, sondern sie von Migranten auch fordern“.

Höchstens ein Jahr Aufenthalt, dann Deutschtest

Dem wollen die Regierungsfraktionen von Union und FDP in Berlin offenbar nicht nachstehen. Nach Informationen der „Süddeutschen Zeitung“ wollen sie das Ausländerrecht verschärfen, um Zuwanderer zum Deutschlernen anzuhalten. Dies gehe aus einem Änderungsantrag der innenpolitischen Sprecher von Union und FDP, Hans-Peter Uhl (CSU) und Gisela Piltz hervor.

Demnach sollen neu Zugewanderte so lange eine nur vorübergehende Aufenthaltserlaubnis erhalten, bis sie den Sprachtest in ihrem Integrationskurs bestanden haben. Die Aufenthaltserlaubnis solle „auf höchstens ein Jahr befristet werden“, zitiert das Blatt einen Änderungsantrag von Uhl und Piltz zu einem Gesetzentwurf des Innenministeriums.

Neuzuwanderer müssen bereits jetzt einen Integrationskurs besuchen, allerdings reicht eine regelmäßige Teilnahme am Unterricht. Wer nicht erscheint, kann im Nachhinein sein Aufenthaltsrecht verlieren. Die Regelung betrifft nur Migranten aus Staaten mit Visapflicht wie etwa Türken oder Ägypter. Die Koalitionsfraktionen wollen so garantieren, dass die Zuwanderer am Ende ihres Integrationskurses auch tatsächlich Deutsch sprechen können.

Das Bundesinnenministerium begrüßte den Vorstoß. Ein Sprecher sagte, das Aufenthaltsrecht vom Erfolg im Integrationskurs abhängig zu machen „kann einen zusätzlichen Anreiz geben, sich zügig in die Lebensverhältnisse in Deutschland zu integrieren“.

SPD-Innenexperte Sebastian Edathy warf Seehofer vor, „aus Verzweiflung Stimmung gegen Minderheiten“ zu machen: „Wer, wie die CSU, jahrelang die Notwendigkeit der Förderung von Integration geleugnet hat, sollte jetzt weniger Sprüche machen als vielmehr Taten zeigen“, verlangte Edathy im „Handelsblatt Online“. Dazu gehöre, ausreichende Mittel für Deutschkurse zur Verfügung zu stellen, an denen es noch immer mangele.

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