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Unnötige Häme

Kolumne GRENZGÄNGER beim „Opinion Club“ (28.05.2014)

Die Häme gegen “Zeit”-Chefredakteur zeigt: Doppelstaatlern wird noch immer mit Argwohn begegnet, nicht zuletzt von der Politik. Das muss sich ändern

Von Martin Benninghoff

Okay, Giovanni di Lorenzo hat einen blöden Fehler begangen. Der Chefredakteur der “Zeit” hat am vergangenen Sonntag bei der Europawahl zwei Mal gewählt, obwohl er das – trotz seiner deutsch-italienischen Doppelstaatsbürgerschaft – nicht gedurft hätte. Ein Fauxpas, zugegebenermaßen für einen politischen Journalisten etwas peinlich, aber offenbar eben nur ein Fauxpas, begangen im Bewusstsein, hier nichts Böses oder Verbotenes zu tun. Warum sonst hätte er es vor einem Millionenpublikum bei „Günther Jauch“ ausgeplaudert?

Halten wir fest: Irgendwas stimmt mit dem Wahlsystem nicht, wenn ein Unionsbürger zwei Mal wählen kann und zwei Mal Wahlunterlagen nach Hause geschickt bekommt. Halten wir fest: Offenbar sind die Wahlregister in den verschiedenen Mitgliedsstaaten nicht hinreichend abgeglichen. Halten wir fest: Das wäre es dann aber auch! Ein Skandal steckt nicht im Fall di Lorenzo.

Leider allerdings vermittelt die Häme, die sich medial und im Netz über di Lorenzo ergießt, ein anderes Bild. Di Lorenzo, so klingt im Subtext vieler Kommentare mit, habe sich ein Recht erschlichen, das ihm nicht zustünde. Und: Daran sei diese vermaledeite doppelte Staatsbürgerschaft schuld, die Illoyalität produziere statt eine klare Hinwendung zu einem, zu seinem Staat. Di Lorenzo sozusagen als prominentes Beispiel für einen Doppelstaatler, der sich nicht zwischen Deutschland und Italien entscheiden will und deshalb gleich zwei Mal wählt.

Aus dem Vorwurf mangelnder Loyalität zum Staat erwächst – in dieser geschlossenen beschränkten Logik quasi folgerichtig – die Ansicht, dass Doppelstaatsbürger nicht im gleichen Maße wie der einfache Staatsbürger das Recht genießen, ihr Land zu kritisieren oder gar zu belehren. Für di Lorenzo, der als Leitartikler gerne und häufig moralisiert und – wenn auch in diplomatischer Art – gerne belehrt, wird sein Fauxpas nun zum Geschoss, das sich doppelt gegen ihn richtet: Hier ist nicht nur einer, der sich ein Recht erschleicht, das ihm nicht zusteht. Hier ist einer, der sich anmaßt, als „halber Deutscher“ die anderen zu kritisieren.

Wie sonst ist nun die Strafanzeige der AfD zu verstehen, die der sächsische Landesverband gegen di Lorenzo gestellt hat? Als Retourkutsche gegen einen Kommentatoren, der die AfD im Wahlkampf mitunter hart angepackt hat? Sicher. Aber auch als Retourkutsche gegen einen Kommentatoren, der sich anmaßt, als „halber Deutscher“ die AfD zu kritisieren. Die Partei zeigt damit ihr wahres Gesicht einer – zumindest in Teilen – streng nationalchauvinistischen Bewegung, die nicht vorschnell in den Kreis der gesellschaftsfähigen Parteien aufgenommen werden sollte, nur weil sie den Sprung ins Europaparlament geschafft hat.

Aber solches Denken findet sich auch – wenig überraschend – in der Union: So hat es Thomas Feist, ein CDU-Hinterbänkler im Bundestag, doch tatsächlich fertiggebracht, den Orientalisten und Schriftsteller Navid Kermani als „Iraner“ zu bezeichnen, nur weil dieser eine hervorragende Rede im Bundestag zum 65. Geburtstag des Grundgesetzes gehalten hat, die Feist offenbar nicht gefallen hat. Original-Twitter-Zitat Feists: „Iraner belästigte uns gestern im Bundestag über das Grundgesetz in einem unerträglichen Duktus. Passend dazu sang er auch die Nationalhymne nicht mit.“

Dass Kermani Deutscher UND Iraner ist? Geschenkt! Dass Kermani in Siegen am Rande des Sauerlands geboren wurde? Geschenkt! Sicher, Feist ist nur eine unbedeutende Figur in den Reihen der Union. Aber dass die Partei ihm nicht widerspricht, spricht Bände und zeigt ein krudes Identitätsbild der Union. Dabei sind Kermani und di Lorenzo zwei Beispiele, wie elterliche Herkunft und Heimat zu einer gelungenen Doppelstaatsbürgerschaft ineinander fließen.

Es kommt eben darauf an, welche Lebensgeschichte sich in das Herz als biografischer Code eingeprägt hat. Der indische Intellektuelle Amartya Sen hat es einmal so auf den Punkt gebracht: „Was mich betrifft, so kann man mich zur gleichen Zeit bezeichnen als Asiaten, Bürger Indiens, Bengalen mit bangladeschischen Vorfahren, Einwohner der Vereinigten Staaten oder Englands, Ökonomen, Dilettanten auf philosophischem Gebiet, Autor, Sanskritisten, entschiedenen Anhänger des Laizismus und der Demokratie, Mann, Feministen, Heterosexuellen, Verfechter der Rechte von Schwulen und Lesben, Menschen mit einem areligiösen Lebensstil und hinduistischer Vorgeschichte, Nicht-Bramahnen und Ungläubigen, was das Leben nach dem Tode (und, falls es jemanden interessiert, auch ein „Leben vor der Geburt“) angeht.“

Das muss ja nicht in zehn Staatsbürgerschaften enden. Aber vielleicht in zwei. Die dann besonders verfassungspatriotisch gelebt werden, wie von Kermani und di Lorenzo. Daran ändert auch ein blöder Fauxpas beim Wählen nichts.

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